Aktuelle Corona Regeln zum 3. Juni

Trotz immer noch geltender aktueller Hygieneauflagen und Abstandsregeln läuft das öffentliche Leben schrittweise wieder an. Die Einzelheiten bestimmt jedes Bundesland. Ein kurzer Überblick.

Wichtig: Bei allen Lockerungen ist zu beachten: die bundesweite Maskenpflicht beim Einkauf und Nahverkehr besteht weiterhin. Außerdem Abstands- und Hygienebestimmungen.

 

1. Restaurants, Bars, Kneipen

BADEN-WÜRTTEMBERG: Restaurants, Kneipen und Bars fürfen wieder öffnen.

BAYERN: Gaststätten dürfen Außen- und Innenbereiche öffnen. Reine Getränkeausschänke wie Kneipen oder Bars sind weiterhin geschlossen.

BERLIN: Wenn Gäste an Tischen Platz nehmen, dürfen Kneipen und Bars wieder öffnen. Restaurants sind gleichfalls geöffnet.

BRANDENBURG: Gaststätten können öffnen, Bars usw. noch nicht.

BREMEN: Der Besuch von Restaurants und Kneipen ist wieder möglich. Allerdings nur an Tischen, keine Theken. Bars weiterhin geschlossen.

HAMBURG: Gaststätten können wieder geöffnet werden. Die Öffnung von Bars wird geprüft.

HESSEN: Restaurants und Bars sind unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m geöffnet.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Gaststätten geöffnet, Bars noch geschlossen.

NIEDERSACHSEN:  Gaststätten sind geöffnet, Bars weiterhin geschlossen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Gaststätten dürfen öffnen, bei Bars wird im Einzelfall vor Ort.

RHEINLAND-PFALZ: Restaurants und Bars können wieder aufmachen. Das Personal muss u.a. einen Mundschutz tragen. Maximale Öffnungszeit ist 23:00 Uhr.

SAARLAND: Rstaurants dürfen öffnen. Essen und Getränke dürfen wieder an der Theke abgeholt werden.

SACHSEN: Gaststätten und Bars, Kneipen dürfen wieder aufmachen.

SACHSEN-ANHALT: Alle Gaststätten und Bars können wieder öffnen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Gaststätten und Bars dürfen wieder öffnen.

THÜRINGEN: Gaststätten und Bars können wieder öffnen.

 

2. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

BADEN-WÜRTTEMBERG:  Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen. Hotels ebenfalls, jedoch ohne Wellnessangebote.

BAYERN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen.

BERLIN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen öffnen.

BRANDENBURG: Hotels und Ferienwohnungen können öffnen, ebenso Campingplätze

BREMEN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen Gäste aufnehmen. Campingplätze sind wieder geöffnet.

HAMBURG: Hotels und Ferienwohnungen dürfen aufsperren und Campingplätze ihre Tore öffnen.

HESSEN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder Gäste beherbergen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Hotels und Ferienwohnungen öffnen wieder. Campingplätze gleichfalls.

NIEDERSACHSEN: Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen öffnen. Hotels ebenfalls, jedoch nur mit maximal 60 Prozent Auslastung.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.

RHEINLAND-PFALZ: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für Touristen öffnen.

SAARLAND: Hotels dürfen wieder für den Tourismus geöffnet und Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Campingplätze sind auch wieder offen.

SACHSEN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen.

SACHSEN-ANHALT: Ferienwohnungen dürfen öffnen ebenfalls Hotels und Campingplätze.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze düfen wieder öffnen.

THÜRINGEN:  Besuche in Hotels, Ferienwohnungen und auf dem Campingplatz sind möglich.

 

3. Freibäder und Freizeitparks

BADEN-WÜRTTEMBERG: Freizeitparks dürfen aufmachen, Freibäder ab dem 6. Juni unter Auflagen.

BAYERN: Freizeitparks sind offen, Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien dürfen ab dem 8. Juni öffnen.

BERLIN:  Freibäder dürfen öffnen, größere Freizeitparks gibt es nicht.

BRANDENBURG: Freizeitparks können wieder öffnen, ebenso Freibäder.

BREMEN: Erste Freibäder dürfen bereits öffnen, ab 15. Juni sollen Freibäder generell öffnen können, sofern sie ein HHygienekonzept vorlegen. Große Freizeitparks gibt es nicht.

HAMBURG: Unter Auflagen dürfen Freibäder wieder öffnen. In Hamburg gibt es keine größeren Freizeitparks.

HESSEN: Die Wiedereröffnung der Freibäder ist noch unklar. Freizeitparks dürfen aber wieder öffnen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Freibäder dürfen öffnen, Freizeitparks nicht.

NIEDERSACHSEN: Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Freibäder dürfen öffnen, unter Einhaltung des Mindestabstandes - dieser gilt auch in Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher empfangen.

RHEINLAND-PFALZ: Freibäder können bereits wieder öffnen, Freizeitparks erst wieder ab 10. Juni.

SAARLAND: Freibäder können ab dem 8. Juni öffnen. Bei Freizeitparks ist der Zeitpunkt der Wiedereröffnung noch unklar.

SACHSEN: Nach Vorlage eines Hygienekonzeptes dürfen Freibäder und Freizeitparks wieder öffnen.

SACHSEN-ANHALT: Freibäder und Freizeitparks dürfen ihre Tore wieder öffnen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Sowohl Freibäder als auch Freizeitparks bleiben bis auf weiteres geschlossen.

THÜRINGEN: Freibäder dürfen öffnen, Freizeitparks unterliegen den Entscheidungen der Kreise.

 

4. Kontaktbestimmungen

BADEN-WÜRTTEMBERG: Bis zu zehn Menschen aus mehreren Haushalten dürfen sich in privaten Räumen treffen. Bei Verwandten und Angehörigen desselben Haushalts und deren Lebenspartnern können es sogar mehr sein.Bis zum 15. Juni darf man sich in der Öffentlichkeit nur alleine oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts aufhalten.

BAYERN: Im öffentlichen sowie im privaten Raum können sich mehrere Angehörige zweier Haushalte treffen.

BERLIN: Neben Angehörigen zweier Haushalte können sich bald wieder bis zu maximal fünf Personen zu Hause oder draußen treffen. Unabhängig davon, ob sie zusammen wohnen, oder nicht.

BRANDENBURG: Zwei Haushalte oder zehn Personen dürfen sich zusammen aufhalten. Private Feiern mit einem Maximum an 50 Personen sind erlaubt. Beides ist drinnen und draußen erlaubt.

BREMEN: Mehrere Angehörige zweier Haushalte im öffentlichen Raum können sich treffen. Bei Vorlage eines Hygienekonzepts sind in geschlossenen Räumen Veranstaltungen mit bis zu 20 Personen erlaubt. Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle ähnlichen freien Flächen im Freien bis zu 50 Personen. Die eingeschränkte "Zwei Haushalts-Regel" wird für diese Fälle aufgehoben.

HAMBURG:  Maximal zehn Personen zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne den Mindestabstand von 1,50m einhalten zu müssen.

HESSEN: Angehörige zweier Haushalte dürfen im öffentlichen Raum gemeinsam unterwegs sein.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich wieder mehrere Angehörige aus zwei Haushalten treffen.

NIEDERSACHSEN: Angehörige von zwei Haushalten dürfen sich in der Öffentlichkeit treffen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Gruppen von maximal zehn Personen dürfen sich im Freien treffen.

RHEINLAND-PFALZ: Im öffentlichen Raum können sich zwei Hausstände treffen.

SAARLAND: Im Freien und in Gaststätten sind Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen zugelassen.

SACHSEN: Angehörige aus maximal zwei Haushalten können sich treffen.

SACHSEN-ANHALT: Maximal zehn Personen können sich treffen, bei privaten Feiern sind bis zu 20 Personen erlaubt.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Sowohl privat als auch im Freien dürfen sich mehrere Angehörige zweier Haushalte treffen.

THÜRINGEN: Mitglieder von zwei Haushalten können sich sowohl draußen als auch drinnen treffen.

  

5. Fitnessstudios und Sporthallen

BADEN-WÜRTTEMBERG: Fitnessstudios können ihre Pforten wieder öffnen. Sportvereinen dürfen wieder in Hallen trainieren.

BAYERN: Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten könne nab 8. Juni wieder öffnen.

BERLIN: Unter Auflagen dürfen Fitnesstudios wieder öffnen. Gruppen von maximal zwölf Personen dürfen in Sporthallen wieder trainieren.

BRANDENBURG: Unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln dürfen Fitnesstudios, Turn- und Sporthallen wieder öffnen.

BREMEN: Unter AUflagen dürfen Sporthallen und Fitnessstudios wieder aufmachen.

HAMBURG: Unter Auflagen öffnen dürfen: Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, Yogastudios, Tanzschulen und Indoorspielplätze.

HESSEN: Fitnesstudios können öffnen, Vereinssport in Hallen ist wieder erlaubt.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Fitnesstudios können ihre Pforten wieder öffnen. Vereinssport in geschlossenen Räumen ist ebenfalls wieder erlaubt.

NIEDERSACHSEN: Unter Einhaltung der Mindestabstände ist Sport in Hallen wieder erlaubt, ebenso in Fitnesstudios.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Fitnesstudios könne nöffnen, Vereinssport in Hallen ist nur eingeschränkt möglich.

RHEINLAND-PFALZ: Fitnessstudios können wieder öffnen, Vereine dürfen in Hallen trainieren.

SAARLAND: Fitnessstudios können öffnen, Vereinssport in Hallen ist auch weider erlaubt.

SACHSEN: Sport in Hallen ist erlaubt - sowohl im Fitnessstudio als auch beim Vereinssport.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Fitnessstudios können öffnen, Vereine in Hallen zurückkehren.

THÜRINGEN: Fitnessstudios können wieder öffnen und Vereine in Räumen trainieren.

 

6. Demonstrationen

BADEN-WÜRTTEMBERG: Mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes - z.B. zu Abständen oder maximale Teilnehmerzahl - sind Versammlungen erlaubt.

BAYERN: Über Demonstrationen wird im Einzelfall entschieden. Es muss genügen Platz zur Einhaltung des Mindestabstandes vorhanden sein.

BERLIN: Die Begrenzung der Teilnehmerzahl für Demonstrationen entfällt.

BRANDENBURG: Demonstrationen im Freien sind bis zu 150 Teilnehmer erlaubt.

BREMEN: Versammlungen müssen angezeigt, können jedoch zum Infektionsschutz behördlich verboten oder eingeschränkt werden.

HAMBURG: Größere Versammlungen sind nicht erlaubt, im Freien können Ausnahmen genehmigt werden

HESSEN: Unter Auflagen sind Demonstrationen erlaubt. Wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt müssen Veranstaltungen mit maximal 100 Personen nicht mehr genehmigt werden.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Veranstaltungen mit maximal 150 Personen sind im Freien erlaubt.

NIEDERSACHSEN: Behörden können für Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel Ausnahmen erteilen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Bei Einhaltungvon  Abstandsregeln und einer zur Gesamtfläche proportionalen Höchstzahl an Teilnehmern sind Demonstrationen erlaubt.

RHEINLAND-PFALZ: Demonstrationen unter freiem Himmel sind möglich - unter Auflagen.

SAARLAND: Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind im Freien unter Auflagen erlaubt. Diese umfassen etwa Hygiene- und Abstandsvorschriften.

SACHSEN: Demonstrationen sind nicht mehr von der Teilnehmerzahl her beschränkt.

SACHSEN-ANHALT: Kundgebungen sind erlaubt, wenn sie von der Versammlungsbehörde zusammen mit dem Gesundheitsamt genehmigt sind. Eine maximale Teilnehmerzahl gibt es nicht.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Generell sind Versammlungen verboten - Ausnahmen sind aber möglich.

THÜRINGEN: Demonstrationen sind erlaubt, ohne Einschränkung der Teilnehmerzahl.

 

7. Schulen und Kitas

BADEN-WÜRTTEMBERG: Ab Mitte Junhi sollen alle Schüler wenigstens zeitweise wieder Präsenzunterricht haben. Kitas sollen Ende Juni wieder normal öffnen. Bisher gilt, dass maximal 50 Prozent der Kinder gleichzeitig dort betreut werden dürfen.

BAYERN:Vor den Pfingstferien war laut Kultusministerium ca. die Hälfte aller Jahrgänge wieder an ihren Schulen. Ab Mitte Juni sollen alle Schüler wochenweise zur Schule gehen. Bis spätestens 1. Juni sollen auch alle Kinder wieder ihre Kindergärten besuchen können.

BERLIN: Bis zum Sommer sollen alle Kita-Kinder wieder in die Betreuung gehen können. Schüler haben Unterricht, jedoch nur teilweise in der Schule.

BRANDENBURG: Zumindest tage- oder wochenweise soll allen Schülern der Schulbesuch und Präsenzunterricht ermöglicht werden. In Kitas soll eingeschränkter Regelbetrieb stattfinden.

BREMEN: Alle Schulkinder werden klassenweise und Schritt für Schritt an die Schulen zurückgeholt. Vorschulkinder sollen wieder in die Kitas kommen können.

HAMBURG: Wenigstens einmal pro Woche Präsenzunterricht in der Schule für alle Schüler. Kitas nähern sich schrittweise dem Regelbetrieb.

HESSEN: Unterricht an Schulen beginnt schrittweise und Kitas gehen ebenso langsam wieder in den (eingeschränkten) Normalbetrieb über.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Kitas sind wieder für alle Kinder offen, Schüler kehren bereits Schritt für Schritt an ihre Schulen zurück.

NIEDERSACHSEN: Ausweitung der Notbetreuung in Kitas wird schrittweise ausgeweitet. Ab Mitte Juni soll für alle Kinder ein zeitlich eingeschränkter Kita-besuch möglich sein. Alle Schüler haben ab 15. Juni wieder Unterricht in den Schulen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Schüler haben tageweise Präsenzunterricht, Kita-Kinder sollen ab 8. Juni einen "eingeschränkten Regelbetrieb" in den Kitas erhalten.

RHEINLAND-PFALZ: Alle Schüler sollen bis Mitte Juni wenigstens zeitweise wieder in die Schulen gehen. Kitas werden wieder generell geöffnet für alle, jedoch mit Einschränkungen.

SAARLAND: Im Juni sollen alle Schüler wenigstens zeitweise wieder in ihre Schulen gehen können. Ab dem 8. Juni sollen die Kitas einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten.

SACHSEN:Kitas und Grundschulen sollen mit eingeschränktem Regelbetrieb öffnen. Weiterführende Schulen sollen ihren Schülern zumindest teilweise wieder Präsenzunterricht ermöglichen.

SACHSEN-ANHALT: Kitas und Schulen kehren langsam zur Normalität zurück. Bis 15. Juni sollen wenigstens alle Grundschüler wieder täglich Unterricht in den Schulen haben.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Der Unterricht hat für manche Jahrgänge schon wieder begonnen. Ab dem 8. Juni sollen Grundschulkinder wieder täglich Präsenzunterricht erhalten. Nach den Sommerferien soll ab dem 10. August der Regelbetrieb wieder anfangen. Die Kitas haben einen eingeschränkten Regelbetrieb.

THÜRINGEN: Kitas bieten eingeschränkten Regelbetrieb. Schüler erhalten angepassten Präsenzunterricht.

  

Diese Angaben sind ohne Gewähr. In der Zeit nach dem Verfassen dieses Newsletters können sich Regularien und Bußgelder geändert haben. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall bei einer zuständigen öffentlichen Stelle.  

 

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